- bürgerliche Rechtsfähigkeit
- прил.
юр. гражданско-правовая способность
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Verein — Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem… … Deutsch Wikipedia
Toleranz — (v. lat.), 1) im Allgemeinen so v.w. Duldung; bes. 2) die in Bezug auf religiöse u. kirchliche Gesinnungen u. Rechte Seitens einer öffentlichen, d.h. Staats od. Kirchengewalt geübte Duldung. So lange der religiöse Glaube etwas rein Innerliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Juristische Person — Juristische Person, früher auch fingierte, mystische, moralische Person genannt, ist kein wirkliches Lebewesen, sondern ein nur vorgestelltes, künstlich durch Gedankenoperation geschaffenes Personengebilde, das der Träger von Rechten und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verein — Verein, eine zeitlich begrenzte oder unbegrenzte, organisierte, rechtsfähige Verbindung von physischen oder auch juristischen Personen zur Erreichung eines bestimmten Zweckes, mit einer innerhalb der Vereinssatzungen unbeschränkten oder doch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ehre — Ehre, im subjektiven Sinn (honor, dignitas) die sittliche Würde einer Person; im objektiven Sinn (existimatio) die dieser Würde entsprechende äußere Achtung, die eine Person von andern beanspruchen kann. Dabei ist zwischen der allgemein… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Juristische Person des Zivilrechtes — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung… … Deutsch Wikipedia
Juristische Person des öffentlichen Rechts — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung… … Deutsch Wikipedia
Natürliche Personen — Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. In früheren Rechtsordnungen – wie z. B. dem klassischen… … Deutsch Wikipedia
Privatperson — Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. In früheren Rechtsordnungen – wie z. B. dem klassischen… … Deutsch Wikipedia
Bürgerlicher Tod — (franz. Mort civile), Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit. Das römische Recht ließ einen solchen infolge einer capitis deminutio maxima eintreten, d. h. durch den Verlust der Freiheit, der den in feindliche Gefangenschaft Geratenen oder zu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sache (österr. Recht) — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen andere Rechtskreise Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Der Begriff einer Sache wird in den … Deutsch Wikipedia